Beschreibung:

70, 212 S. Originalumschlag (lädiert, Rücken überklebt u. mit Bibliotheksschild).

Bemerkung:

Auch nach der Einführung des BGB in Deutschland blieb das Recht der Bundesstaaten an den Familienfideikommissen erhalten. Erst 1938 wurden sie aufgelöst. Hier ein umfassender Entwurf, der nach einer Statistik auf Seite 17 nach 1900 vorgelegt worden sein muss. Demnach wurden zum Jahresabschluß 1900 in sämtlichen Provinzen Preussens 1119 Fideikommisse gezählt. - Etwas gebräunt, Titel gestempelt u. mit Signaturen in Kugelschreiber.