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337 S.; 19 cm; kart.
Bemerkung:
Gutes Ex. - ? Der vorliegende Grundriß des Ordensrechts bietet dagegen eine kurze Zusammenfassung und Erklärung des gesamten geltenden Ordensrechts der lateinischen Kirche und ist als Handbuch und Nachschlagewerk für Theologiestudierende, Ordenspriester, Pfarrer, Hausgeistliche und Beichtväter der Ordensleute, Obere und Oberinnen der Klöster und klösterlichen Verbände, kirchliche Behörden und weltliche Juristen gedacht. Mit Rücksicht auf den Benutzerkreis enthält das Werk auch eine rechtlich-moraltheologische Abhandlung über die Ordensgelübde und eine kurze Darstellung des einschlägigen Zivilrechts. Als Handbuch für den theologischen Unterricht lehnt es sich im allgemeinen an die Legalordnung des kirchlichen Gesetzbuches an. Die für Ordensleute geltenden Bestimmungen aus anderen Teilen des kirchlichen Gesetzbuches sind an geeigneter Stelle eingefügt. Quellenvermerke und Literaturangaben mußten auf das Notwendigste beschränkt werden, um den Rahmen eines Grundrisses nicht zu sprengen. Auf eine übersichtliche, gut gegliederte Darstellung wurde Wert gelegt. Das durch Motu proprio "Postquam Apostolicis Litteris" vom 9. Februar 1952 promulgierte und seit dem 21. November 1952 geltende Ordensrecht der Ostkirche, das nach Anordnung und Wortlaut weithin mit dem Ordensrecht der lateinischen Kirche übereinstimmt, wird gelegentlich zur Erklärung umstrittener Gesetzestexte herangezogen. ? (Vorwort) / INHALT : ... 7. Kapitel - Studien und Weihen der Religiösen - Die ordentlichen Studien der Religiösen (can. 587-589) Die Weihen der Religiösen (can. 964 ff., 992 ff.). Die Fortbildung nach Abschluß der Studien (can. 590 - bis 591). - Die Büchergesetzgebung und die Religiösen (can. 1385 f., 1395, 1401 f.). - 8. Kapitel Pflichten der Religiösen - Die geistlichen Standespflichten (can. 592). - Die Verpflichtung, nach Vollkommenheit zu streben - (can. 593). - Der klösterliche Gehorsam. - Die Verpflichtung der Regel und der Konstitutionen. - Das Gelübde der Keuschheit. - Das Gelübde der Armut. - Das gemeinsame arme Leben (can. 594). - Die religiösen Übungen (can. 595). - Das Tragen der Ordenskleidung (can. 596). - Die Klausur (can. 597-604). - Der Verkehr mit der Außenwelt (can. 605-607, 611). Die Seelsorgstätigkeit der Religiösen (can. 608, 1334 ff.) Chordienst und Brevierpflicht der Religiösen (can. 610) Der Gottesdienst der Religiösen (can. 609 § 3, 612). Aufbewahrung und Kult der Eucharistie in Klöstern (can. - 1265-1275). - Die Prozessionen der Religiösen (can. 1291-1294). - 9. Kapitel Privilegien der Religiösen - Die Privilegien der Religiösen im allgemeinen (can. 613) Die allgemeinen geistlichen Standesprivilegien (can. 614) - Die Exemtion (can. 615-620). - Das Privileg des Sammeins (can. 621-624). - Die Privilegien der Äbte und Obern (can. 625). Die Ablässe der Religiösen (can. 915 ff., 929). - 10. Kapitel - Religiösen in Kirchenämtern, Missionen und Anstalten - Die Übernahme von Würden, Ämtern und Benefizien - (can. 626-629). - Religiösen im Pfarrdienste (can. 630-631, 609). - Religiösen in Missionen (can. 293-311). - Religiösen in kirchlichen Anstalten (can. 1489-1494). - 1 1. Kapitel Übertritt der Religiösen - Der Übertritt in eine andere Ordensgenossenschaft (can. - 632-636). - Der Übertritt zu einer anderen Religiosenklasse (can. 558) - (u.v.v.a.)