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Beschreibung:
O-Büttenpapier-Doppelblatt mit zwei Wasserzeichen, Blatt mittig gefaltet: 1. J. H. Jüngst - Größe des Wasserzeichens: 12,2 x 4,2 cm; 2. Pro Patria - Größe des Wasserzeichens: 11,6 x 10,8 cm; Abstand der Bindedrähte: 25,5 mm; Blattgröße: 41 x 33 cm. - - -
Bemerkung:
Im Jahre 1750 übernimmt Johann Henrich Jüngst, ältester Sohn des verstorbenen Schuhmacher Johann Henrich (1701-1746), die Papiermühle der Familie Gesell in Herborn/Sinn. Im gleichen Jahr heiratet er Anna Maria Meckel, die Tochter des Sinner Hofbeständers Johannes Meckel und zieht auf die Herborner Papiermühle vor dem Obertor. 1752 wird sein Bruder Johannes Jüngst Besitzer der Sinner Papiermühle. 1757 heiratet er Philippina Schneider aus Haiger. Er ist auf der Mühle bis mindestens 1783 nachweisbar. Sein Sohn Johann Friedrich ist ebenfalls auf der Mühle nachweisbar, verkauft diese aber schon 1796 an den Papiermacher Louis Stahlschmidt aus Steinbrück. - - - Die Wasserzeichen mit dem Signe "J. H. Jüngst" und "Pro Patria" zeigen in ihrer Gestaltung zahlreiche Variationen. Man kann davon ausgehen, dass die zwei Generationen der Herborner Papiermacherfamilie Jüngst (1750-1796) während ihrer Tätigkeit immer das Schrift-Signe des J.ohann H.enrich Jüngst verwendeten.