Beschreibung:

16 S. Gr. 8°. mit Abb., Namenszug v. Gerta König (Sekretärin des Katholischen Frauenbundes)

Bemerkung:

----------- DABEI: Michael Kardinal von Faulhaber (München, Schnell & Steiner, 1952, einige Abb., 15 S., OBroschur, gut, BEIGELEGT: 3 s/w Foto-Ansichtskarte mit Abb. v. F. (1950er Jahre), gut erhalten) -------- Michael Faulhaber, ab 1913 von Faulhaber; (* 5. März 1869 in Heidenfeld, Unterfranken; gest. 12. Juni 1952 in München) war Erzbischof von München und Freising seit 1917 und Kardinal ab 1921. Am 4. November 1910 erfolgte auf Vorschlag des bayerischen Kultusministers die Ernennung zum Bischof von Speyer. Am 1. Mai 1913 erhob ihn Prinzregent Ludwig III. von Bayern mit Verleihung des Ritterkreuz des Verdienstordens der Bayerischen Krone in den persönlichen Adelsstand. Der Weimarer Republik stand der national-konservative Faulhaber kritisch bis ablehnend gegenüber. Auch auf dem 62. Deutschen Katholikentag in München sprach er sehr kritisch über die Weimarer Republik. Zum Nationalsozialismus hielt er ebenfalls Distanz; er bezeichnete ihn im November 1930 als eine "Häresie und mit der christlichen Weltanschauung nicht in Einklang zu bringen". Faulhaber unterstützte Fritz Gerlich, der mit seiner Wochenschrift Der Gerade Weg entschieden gegen den Nationalsozialismus kämpfte. Faulhabers Loyalität gegenüber den staatlichen Autoritäten behinderte jedoch eine entschiedenere Opposition zu den Nationalsozialisten. Stattdessen begrüßte er nach ihrer Machtübernahme das Reichskonkordat vom 20. Juli 1933. Er sah darin eine Möglichkeit, die kirchlichen Institutionen unabhängig zu erhalten, und bedankte sich bei Hitler in einem Telegramm. Gegen den Massenmord an Behinderten und chronisch Kranken durch die Aktion T4 protestierte er 1940 mit einem öffentlichen Brief an den Reichsjustizminister. Faulhaber wandte sich am 26. Juli 1941 öffentlich gegen die Entfernung der Schulkreuze. Am 12. September 1943 verurteilte Faulhaber gemeinsam mit den deutschen Bischöfen im so genannten Dekaloghirtenbrief allgemein die Tötung von "Menschen fremder Rassen und Abstammung" und betonte das grundsätzliche Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.