Preis:
90.00 EUR zzgl. 6.00 EUR Versand
Preis inkl. Versand:
96.00 EUR
Alle Preisangaben inkl. USt
Verkauf durch:
Antiquariat Thomas Mertens
Thomas Mertens
Winterfeldtstrasse 51
10781 Berlin
DE
Zahlungsarten:
Rückgabemöglichkeit:
Ja (Weitere Details)
Versand:
? / abc
Beschreibung:
Datiert Rittergut Cannewitz, den 12. Februar 1803. Deutsche Handschrift auf Papier (33,8 x 39,8 cm). Mit Gebührenstempel und papiergedecktem Siegel der Reichsgräflich Schönberg'schen Gerichte, signiert von Caspar Gottfried Füllkruß. -- Zustand: Papier leicht fleckig, mit kleinem Eckknick. Papier leicht fleckig, mit kleinem Eckknick. Auf dem 1. Bild wirkt das Papier heller, als es ist.
Bemerkung:
Info (Quelle: wikipedia): Ein Geburtsbrief ist eine Urkunde, mit der die eheliche Abstammung des Geborenen bestätigt wurde. Er wurde in der frühen Neuzeit insbesondere von den Zünften von jedem Auswärtigen verlangt, der ein Handwerk in der Stadt erlernen oder ausüben wollte. Der Geburtsbrief bescheinigte auch die Freiheit von Leibeigenschaft. -- Zu den Besitzern des Ritterguts / Herrenhauses Cannewitz in Grimma (Baukern aus dem 16. Jahrhundert) zählten die Familien von Döben, von Starschädel, von Bünau, die Grafen von Stubenberg, von Schönberg (1781), von Lüttichau sowie später die Familie von Cannewitz und die bürgerliche Familie Schubert, die das Rittergut 1848 an das Justizamt Grimma übertrug. Nach einem verheerenden Brand 1897 erfolgte eine umfassende Innensanierung