Beschreibung:

Datiert Rittergut Böhlen bei Grimma, den 1. Mai 1799. Deutsche Handschrift auf Papier (40,5 x 33 cm). Mit Gebührenstempel und papiergedecktem Siegel der Herrlich Metzschischen Gerichte. Signiert von Caspar Gottfried Füllkruß. -- Zustand: Papier etwas gebräunt und fleckig. Auf dem ersten Bild sieht das Papier heller aus als in Wirklichkeit; auf den übrigen Bildern sieht man den Grad der Bräunung.

Bemerkung:

Ein Geburtsbrief ist eine Urkunde, mit der die eheliche Abstammung des Geborenen bestätigt wurde. Er wurde in der frühen Neuzeit insbesondere von den Zünften von jedem Auswärtigen verlangt, der ein Handwerk in der Stadt erlernen oder ausüben wollte. Der Geburtsbrief bescheinigte auch die Freiheit von Leibeigenschaft. -- Über das Rittergut Böhlen: Im 16. Jahrhundert entstand das Schloss, das zu Beginn des 18. sowie erneut im 19. Jahrhundert umgebaut wurde. Zu den Besitzern des Rittergutes Böhlen zählten die Familien von Döring, von Metzsch, von Lobkowitz und Leuckardt, letztere bis 1856. 1979 erfolgte der Abriss des Schlosses.