Beschreibung:

Datiert Hohnstädt, den 14. September 1795. Deutsche Handschrift auf Papier (41,3 x 34 cm). Mit Gebührenstempel und papiergedecktem Siegel der Herrlichen Lothischen Gerichte. Signiert vom Gerichtsdirektor Christian Friedrich Hänsel. -- Zustand: Papier etwas gebräunt und fleckig.

Bemerkung:

Johanna Christiana Loth besaß das Rittergut Hohnstädt von 1787 bis 1817. -- Ein Geburtsbrief ist eine Urkunde, mit der die eheliche Abstammung des Geborenen bestätigt wurde. Er wurde in der frühen Neuzeit insbesondere von den Zünften von jedem Auswärtigen verlangt, der ein Handwerk in der Stadt erlernen oder ausüben wollte. Der Geburtsbrief bescheinigte auch die Freiheit von Leibeigenschaft.