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Beschreibung:
Datiert Gornewitz, den 4. Mai 1795. Deutsche Handschrift auf Papier (41,3 x 33,8 cm). Mit Gebührenstempel und papiergedecktem Siegel der Pfarrtotal-Erbgerichte zu Gornewitz. Signiert vom Gerichtsverwalter Johann George Heinrich Klotz. -- Zustand: Papier etwas gebräunt und fleckig.
Bemerkung:
Ein Geburtsbrief ist eine Urkunde, mit der die eheliche Abstammung des Geborenen bestätigt wurde. Er wurde in der frühen Neuzeit insbesondere von den Zünften von jedem Auswärtigen verlangt, der ein Handwerk in der Stadt erlernen oder ausüben wollte. Der Geburtsbrief bescheinigte auch die Freiheit von Leibeigenschaft.