Beschreibung:

Deutsche Handschrift auf Papier (34,3 x 40,7 cm). Mit Gebührenstempel und papiergedecktem Siegel der Hochadlig Böhlau'schen Gerichte (das Schloss gehörte der Familie von Böhlau), signiert von Caspar Gottfried Füllkruß. -- Zustand: Papier stärker fleckig, mit Eckknicken, insgesamt noch gut.

Bemerkung:

Info (Quelle: wikipedia): Ein Geburtsbrief ist eine Urkunde, mit der die eheliche Abstammung des Geborenen bestätigt wurde. Er wurde in der frühen Neuzeit insbesondere von den Zünften von jedem Auswärtigen verlangt, der ein Handwerk in der Stadt erlernen oder ausüben wollte. Der Geburtsbrief bescheinigte auch die Freiheit von Leibeigenschaft. -- Das Rittergut Haubitz in Grimma (Ersterwähnung 1606) wurde im 18. Jahrhundert im Barockstil umgebaut. Zu den Besitzern zählten die Familien von Haugwitz, von Lindenau, von Brück und von Böhlau