Beschreibung:

337 S. Originalbroschur.

Bemerkung:

Ein gutes und sauberes Exemplar. - Mit dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation lösten sich 1806 auch dessen höchste Gerichtsinstanzen, das Reichskammergericht und der Reichshofrat, auf. Die Herstellung einer Höchstgerichtsbarkeit gelang danach erst wieder, als nach dem Zusammenbruch des Deutschen Bundes im Jahre 1866 und der nachfolgenden Gründung des Norddeutschen Bundes im Jahre 1867 durch Gesetz vom 12.6.1869 das Bundesoberhandelsgericht (BOHG) errichtet wurde, aus dem nach Gründung des Deutschen Reiches das Reichsoberhandelsgericht (ROHG) erwuchs. Die Errichtung dieses unmittelbaren Vorläufers des Reichsgerichts stellt das Ergebnis der unermüdlichen Bestrebungen zur Herbeiführung der deutschen Rechtseinheit dar, als deren Teil die Existenz eines einheitlichen Gerichtswesens und einer obersten Gerichtsbarkeit angesehen wurde. ISBN 9783506733955