Beschreibung:

XLVIII, 359 S. Originalbroschur.

Bemerkung:

Einband leicht berieben. - Zusammenstellung der reformpolitischen Vorschläge: In § 52 Abs. 1 StPO ist der Kreis der zeugnisverweigerungsbereditig- ten Angehörigen um die Vettern und Basen, die Ehegatten zweier Geschwister und die in der Seitenlinie Verschwägerten dritten Grades sowie die Pflegeeltern und Pflegekinder zu ergänzen. In § 52 Abs. 3 StPO ist in einem neuen Satz 2 die Belehrungspflicht darauf zu erstrecken, daß aus der Verweigerung des Zeugnisses keine ungünstigen Schlüsse gezogen werden dürfen. ISBN 9783506733337