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Beschreibung:
Einspaltiges O-Inkunabelblatt mit einer 6-zeiligen Maiglöckchen-Initiale und einer 3-zeiligen Lombarde auf breitrandigem Papier, Blatt mit Sammlerstempel im unteren Rand, Blattgröße: 20,3 x 29,8 cm. - - -
Bemerkung:
Frühes Inkunabelblatt aus der hochdeutschen Sammlung A des deutschen Landrechts (Teil 1 des Sachsenspiegel). Das Geschlecht der von Repgow stammte aus Reppichau bei Dessau. Eike verfasste, vermutlich bald nach 1221, eine Darstellung des Land- und Lehnrechts in lateinischer Reimprosa. Unter Widmung an den Stiftsvogt von Quedlinburg, den Grafen Hoyer von Falkenstein, übersetzte Eike zwischen 1224 und 1227 sein stark erweitertes Rechtsbuch ins Mittelniederdeutsche und nannte es "Spegel der sassen". Die deutschen Drucke des 15. Jahrhunderts enthalten entweder nur das Landrecht oder nur das Lehnrecht, jeweils vermehrt um Glossen (GW).