Beschreibung:

Herausgegeben von Ludewig Wilhelm Brüggemann, Königl. Preuß. Consistorialrath und Hofprediger bey der Schloßkirche in Stettin.. Titel, 3 Bl., CCCXIIII, 276 S., [6] Bl., [1] gef. Bl ; Gr8°. Eine doppelblattgroße Tabelle: Meilenweiser der pommerschen Städte. HLdr. d. Zt. mit starken Gebrauchs- und Altersspuren. Besitzeintrag auf vorderem Flieger. Vorderer Deckel und erste 8 Blätter u. r. beschädigt mit Textverlust, ebenso die letzten 6 Bll. (Register), letztere ohne Textverlust. Durchgehend braunfleckig.

Bemerkung:

"Es wird kaum eine zweite Landschaft Deutschlands in derselben Zeit zu finden sein, die ein gleich bedeutendes topographisch-statistisches Werk aufzuweisen hätte. Bewogen durch Büsching?s Topographie der Mark Brandenburg beabsichtigte Brüggemann ein ähnliches Buch für Pommern zu schaffen. Jenes enthält indeß nicht viel mehr, als ein Namensverzeichniß der Oerter mit Hinzufügung des Kreises, Amtsbezirks und der kirchlichen Verhältnisse. Brüggemann erweiterte seinen Plan, ermuntert und nachhaltig unterstützt von dem damaligen Kammerpräsidenten v. Schoening. 1771 erschien sein erster Entwurf, der bei dem General-Directorio die größte Anerkennung fand. Nach amtlich erlassener, planmäßig entworfener Vorschrift bestrebten sich Landräthe, Magistrate, Domänenbeamte, Prediger etc. die zuverlässigsten Beiträge einzusenden, während die Landesbehördern die Archive zur Benutzung boten, und B. in Stand setzten, mit den daher geschöpften Nachrichten sein Material zu berichtigen und zu vervollständigen. Damit noch nicht zufrieden, ließ er sein auf Grund dessen abgefaßtes Werk abschreiben und sandte die betreffende Abschrift den Präpositen (Decanen) zu, mit dem Ersuchen, dieselbe jedem Geistlichen zuzusenden, um die Beschreibung der zu seinem Kirchspiel gehörigen Oerter sorgfältig zu prüfen und die Fehler zu verbessern; wo sich dergleichen nicht fänden, die Richtigkeit durch ihre Namensunterschrift zu bezeugen, was in der That von allen mit der größten Bereitwilligkeit ausgeführt wurde. Ein gleiches Revisionsverfahren veranlaßte die Kriegs- und Domänen-Kammer Seitens der Landräthe, Magistrate der Städte und andere Beamten. So erlangte das Werk eine solche Zuverlässigkeit, daß es, ein Muster für den praktischen Gebrauch der Behörden und Privatpersonen, lange Jahre als eine authentische Quelle behandelt wurde." (Hering, "Brüggemann, Ludwig Wilhelm" in: Allgemeine Deutsche Biographie 3 (1876), S. 406-407)