Beschreibung:

245 Seiten. Taschenbuch

Bemerkung:

Strich auf Fußschnitt, Einband minimal eselsohrig, sonst tadelloses Exemplar. - Vorwort: In einer Situation, in der die Deutung und Bewältigung der technischwissenschaftlichen Weltzivilisation und ihrer rechtlichen Organisation auf der einen Seite in einen utilitaristischen Physikalismus und auf der anderen Seite in ein System- und traditionsloses Experimentieren zu zerfallen droht, wäre es grundverkehrt, den Rechtstheoretiker auf den ?Geist? und den Rechtspraktiker auf die ?Sachen? zu verweisen. Auf ihre Zusammenarbeit und wechselseitige Kontrolle kommt es an, um den zivilisatorischen Fortschritt in den Grenzen nicht nur des Verstandes, des Rechnens und Messens zu halten, sondern vor allem in den Grenzen der Vernunft: des Bedenkens und Nachdenkens. Dazu müssen die Theoretiker und Praktiker des Rechts wieder zu ?Rechtsgelehrten? werden, wie sie vor zweihundert Jahren Johann Jacob Moser, Königlich Dänischer Etats-Rath und praktischer Völkerrechtstheoretiker, beschrieben hat. Auf dem Reichstag Anno 1654, so berichtet er ?Von dem Ansehen der Rechtsgelehrten in Teutschen Staats-Sachen? (Regensburg, 1773, S. 11), votierte Württemberg, daß ?solches (nämlich der Sinn der Cammergerichtsordnung wegen Taxierung der Revisionsacten) erhelle deutlich aus denen Worten Denaissii, eines alten, wohl experimentirten und praktizirten Assessoris; welcher dahero in Camera et toto Imperio pro authentico gehalten und approbirt werde?. Auf demselben Reichstag ?führte das Hochstift Speyer in einem Voto an: Carpzov in Com-ment. ad Leg. Reg. Germ. fol. 583. halte dafür, daß die Privilegia de non appellando sich nicht auf den casum denegatae justitiae erstreckten?. Was Carpzov, Churfürstlicher Rath in Dresden und Ordinarius tn Leipzig, damals für richtig hielt, würde man heute zu den Allgemeinen Rechtsgrundsätzen zählen, den principes generaux de droit reconnus par les nations civilisees, wie sie die Satzung des Internationalen Gerichtshofs nennt. Der Auffassung des Hochstifts Speyer wird sich deshalb wohl auch die Hochschule Speyer anschließen können. Denn die Wissenschaft von den Rechts- und Verwaltungs-Sachen und hier besonders von den Europa-Sachen hat kein Privilegium de non mpellando, das der erkenntnis- und tatbereite Gerichtshof der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaften besitzt und das die ?gutwilligen Europäer? auch in der Wissenschaft für sich in Anspruch nehmen ? das sind jene Europäer, denen es ?mit der Tugend Ernst ist?, wie Hegel von Robespierre sagte (Philosophie der Geschichte, Jubiläums-Ausgabe Bd. 11, S. 561). Im Sinne solcher Zusammenarbeit von Theorie und Praxis sind die folgenden Beiträge gesammelt worden. Die Sammlung knüpft damit an den Band ?Staat und Wirtschaft im nationalen und übernationalen Recht? an (Bd. 22 der Schriftenreihe der Hochschule). Während jener vorwiegend Beiträge von Praktikern aus den überstaatlichen Wirtschaftsgemeinschaften enthielt, bringt der jetzige zur Hauptsache solche von staatlichen Rechts- und Verwaltungspraktikern. Die Beiträge sind aus verschiedenem Anlaß entstanden. Die Herren Everling und von Meibom haben im April 1966 Vorträge auf einem Fortbildungskurs des rheinland-pfälzischen Innenministeriums in Speyer gehalten. Die Herren Klaer und Bülow haben in meinem Seminar über Europarecht gesprochen. Die Arbeiten der Herren Laubereau und Miller sind in Verbindung mit dem Forschungsinstitut der Hochschule entstanden, aus dem auch der Beitrag von Herrn Roth, zusammen mit der von ihm erstellten Dokumentation, hervorgegangen ist. Die Einleitung gibt die erweiterte Fassung eines Vortrages wieder, den ich selbst auf dem erwähnten Kurs des Innenministeriums gehalten habe. Thematisch sind die Beiträge nur im Umriß abgestimmt, den der Titel des Bandes und das Inhaltsverzeichnis erkennen lassen. Sie von Redaktions wegen zu ?harmonisieren?, habe ich mit Carpzov für ein unberechtigtes Privileg gehalten. Auch versteht es sich, daß bei dem weit gespannten Thema nur einige typische Probleme behandelt werden konnten; so wurde z. B. das europäische Wettbewerbsrecht, das schon anderweitig ausführlich erörtert worden ist, weggelassen. Den Verfassern noch einmal für ihre Mühe zu danken, vor allem auch für den Freimut, mit dem sie als Etats- und Europa-Räthe ihre wissenschaftlichen Standpunkte und Überzeugungen vertreten haben, bedeutet mir eine aufrichtige Freude. ISBN 9783428014675