Beschreibung:

Verordnung wegen der den Pächtern adelicher oder anderer Güter und liegender Gründe in Fällen, da über diese ein Concurs entsteht, zukommenden Rechte und obliegenden Verbidnlichkeiten. Für die Herzogthümer Schleswig und Holstein, wie auch die Herrschaft Pinneberg, Stadt Altona und Graffschaft Ranzau. Friedensburg, den 27sten August 1777.. (8) Seiten mit Titelvignette und einer Schmuckinitiale im Text. Oktav (19,5 x 15,5 cm). Rückenbroschur.

Bemerkung:

*Die Verordnung regelt, wie mit der Pacht bzw. dem Pächter umzugehen ist, wenn der Besitzer in Konkurs gegangen ist. "Obige Vorschriften und Bestimmungen sollen nicht nur bey allen und jeden verpachteten Gütern, es mögen adeliche, Kanzeley- oder Bauer-Güter und ganze Landgüter oder Meyer-Höfe und Holländereyen seyn, Statt finden, sondern sind auch in Fällen, da einzelne Grundstücke und Ländereyen verhäuert werden, und es darauf, vor oder nach der wircklichen Uebergabe eines solchen Pacht-Stücks, zu einem Concurse über des Verhäurers Güter kömt, in Acht zu nehmen, und durchgehends zur Anwendung zu bringen." zum Zeitpunkt der Aufnahme in keinem online zugänglichen Bibliothekskatalog verzeichnet - gedruckt unterzeichnet mit "Christian R.", "Bernstorff.", "Schütz. v. Baudissin. Krück." - gutes Exemplar.