Beschreibung:

Da die nach Vorschrift des Patents vom 20ten April 1785 [...] unternommene Ausmessung der Gründe, und die Erhebung ihres Ertrages nunmehr vollendet ist, so finden wir uns in Stand gesetzt, den Beitrag zu dem öffentlichen Aufwande sowohl für einzelne Grundbesitzer, als ganze Gemeinden, Kreise und Provinzen, nach einem durch das erlangte möglichst genaue Kenntniß der wahren Kräfte, an die Hand gegebenen Maßstab bestimmen zu lassen, und dadurch die in dem bisherigen Kontributionsfuße so sehr vermißte Gleichheit herzustellen. [...] Gegeben in unserer Haupt, und Residenzstadt Wien, den 10ten Hornung, im siebenzehnhunderten neun und achtzigsten, unserer Regierung, der römischen im fünf und zwanzigsten, und der erbländischen, im neunten Jahre.. (11) Seiten. Folio (30 x 21 cm). Rückenbroschur.

Bemerkung:

*Joseph gilt als Prototyp des aufgeklärten Herrschers. Er versuchte, den Staat zu zentralisieren und zu vereinheitlichen. Die vorliegende Verordnung gibt ein anschauliches Beispiel: Die Grundsteuer wird reformiert. Auf 100 Gulden Grundertrag werden ungefähr 12 Gulden Steuern fällig - ein heute recht erträglich wirkender Steuersatz - seither ist die Gier des Staatswesens ins Unermessliche gewachsen. Da sollte das Volk mall demonstieren mit Plakaten "wir wollen unsern alten Kaiser Joseph wieder haben". - Zum Zeitpunkt der Aufnahme in keinem online zugänglichen Bibliothekskatalog verzeichnet - gedruckt unterzeichnet von "Joseph.", "Leopoldus Comes à Kollowrat", "Franz Karl Freyherr von Kreßel.", "Johann Wenzel Graf von Ugarte." und "Joseph von Koller." - leicht knittrig, sonst gutes Exemplar.