Beschreibung:

wegen der Horn-Vieh-Seuche erlassenen allgemeinen Anordnung, betreffend die den Viehhändlern, welche in Jütland Vieh ankaufen wollen, und andern nach Jütland reisenden, obliegende Verbindlichkeiten: imgleichen, was wegen der solchen Reisenden zu ertheilenden Atteste, verfüget worden, bekant gemacht wird; für das Herzogthum Holstein, die Herrschaft Pinneberg und Stadt Altona. Sub dato Glückstadt, den 4ten März, 1779.. (4) Seiten mit Titelvignette. Faltblatt (19 x 15,5 cm). Rückenbroschur.

Bemerkung:

*Im 18. Jahrhundert grassierte die Rinderpest in Europa. Schätzungen, wonach ein Drittel des gesamten Viehbestandes an der Seuche starben, sind durchaus wahrscheinlich. Die Obrigkeiten reagierten darauf mit Gebeten, waren aber auch aufgeschlossen genug, mit veterinärmedizinischen Mitteln dagegen vorzugehen. Zunächst versuchte man jedoch, das Einschleppen und die Verbreitung der Seuche zu verhindern, etwa durch eine umfassende Kontrolle der Viehhändler: "müssen solche Viehhändler einen Paß nebst einem Attest von der beykommenden Obrigkeit mitbringen, daß an dem Orte, wo sie wohnen, keine Seuche unter dem Hornvieh ist". zum Zeitpunkt der Aufnahme in keinem online zugänglichen Bibliothekskatalog verzeichnet - gedruckt unterzeichnet mit "L. S. R.", "S. P. Wolters.", "Schulzen." und "N. C. Michelsen." - gutes Exemplar.