Beschreibung:

(8) Seiten mit Titelvignette und 1 Schmuckinitiale im Text Quart (19 x 15,5 cm). Rückenbroschur.

Bemerkung:

*Soldaten, die aus dem Dienst entlassen worden sind, sollen nur dann Vorteile genießen, wenn sie "Alters und Schwachheit halber dimittiret worden, oder auch langwierige getreue Dienste geleistet" haben. Alle anderen, "welche annoch bey jungen Jahren und guter Gesundheit erlassen worden, und keine Funfzehen Jahre in Diensten gestanden", sollen sich "in den Städten niederlassen, das Bürger-Recht gewinnen, und die bürgerliche Onera, andern Bürgern gleich, abhalten". (S. 6 f.) - beiliegend: Wann auf Vorstellung des Generalitäts- und Commissariats-Collegii allerhöchst resolviret worden: [...] Gegeben unterm vorgedruckten Königl. Regierungs-Insiegel in Glückstadt, den 25sten Sept. 1777. (3) S. (gutes Exemplar) - gedruckt unterzeichnet von "L. S. R.", "S. P. Wolters.", "Schultzen.", "N. C. Michelsen." - Geregelt wird, wieviele Schuhe, Schuhsohlen und Strümpfe einem Soldaten in welcher Zeit zustehen. zum Zeitpunkt der Recherche in keinem online zugänglichen Bibliothekskatalog verzeichnet - gedruckt unterzeichnet mit "L.S.R.", "A. G. v. Eyben.", "H. F. Eggers.", "N.C. Michelsen." - gutes Exemplar.