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(16) Seiten mit Titel- und Schlußvignette und 1 Schmuckinitiale im Text Quart (19 x 15,5 cm). Rückenbroschur.
Bemerkung:
*Dem Edikt liegt ein Gutachten des Geheimrats und Ober-Kammerherren Detlef Graf von Reventlou als Curator der Universität zu Grunde, das der König in 5 Abschnitten umsetzt. Unterschieden werden Privilegirte Schulden, nicht privilegirte Schulden und unzuläßige Schulden. Verschulden dürfen sich Studierende für "Die Honoraria der Professoren, Der Verdienst der Sprach-Exercitien und anderen Meister, Die Miethe für Wohnung und Meublen, Die Tischgelder, Waschlohn, Barbier-Lohn, Accomodiren der Perücken, Haar-Frisiren, Lohn und Kostgeld für Bediente, Artzlohn, Wundartztlohn, Wartung und Medicamente, Nöthige Bücher und Bedürfniße zur Kleidung". Andere Schulden dürfen nur "mit Einwilligung der academischen Obrigkeit" gemacht werden. Unzulässig sind in jedem Fall Schulden auf "Geborgte Galanterie-Waaren, die Miethe für Pferde und Lustfuhrwercke, das Billard-Geld, und alle Bewirthungen außer dem bedungenen Tische, Den Credit auf Waaren zum Wiederverkaufe, Die Anlehne auf Pfänder oder Lombard-Zettel, Die von Studirenden übernommene Bürgschaften und Die Spielschulden". - selten anschauliche über den monetären Alltag von Studenten. - Universitätsbibliothek Kiel (dort unter der Signatur Kf 2780) - gedruckt unterzeichnet mit "Christian R.", "A. P. v. Bernstorff.", "C. L. Stemann." und "C. L. Schütz." - gutes Exemplar.