Beschreibung:

Vulgo: De apostata jus in herediate, aut feudo succedendi, non amplius recuperante. Nicht nur aus denen Natürlich- und Positiv-Göttlichen Satzungen, sondern auch durch alle Theile des Rechts-Gelehrtheit, besonders aber dem Westphälischen Friedens-Schluß, als dem wichtigsten & puncto diversorum religionis definitive entscheidenden Reichs-Grund-Gesätze erprobet, und aufgekläret.. Kl.-4°. 88 S. Heftstreifen.

Bemerkung:

Einzige Ausgabe. Seltene Darstellung zum Erbrecht von Mönchen bzw. Ordensleuten. - Juristische Erörterung der Frage, ob ein durch sein Armutsgelübte von der Erbschaft ausgeschlossener Mönch bei Austritt aus seinem Orden Anspruch auf das (in diesem Fall bereits seinem Onkel zugefallene) Erbe seines Vaters erheben darf. - Stellenweise leicht braunfleckig.