Beschreibung:

vorgebunden 1 Blatt Privilegium Friedrich Eugen Herzog zu Wirtenberg und Teck, XVI, 132, 224 S. 34x23cm

Bemerkung:

--- Das Buch besteht aus zwei Teilen: "Pars Prima Materiam Medicam Exhibens" und "Pars Altera Composita et Praeparata Eorumque Modum Praeparandi Exhibens (ab S. 177 Index) -------- Neu aufgebundener Orig.pappband marmoriert, unter Verwendung des alten Lederrückens, neue Vorsatzpapiere, nur wenige kl. seitliche Randrisse, etwas fleckig, ein gutes Ex., Innendeckel handschriftlich (von sehr alter Hand) Apotheke Metzingen, Originaltitel fehlt wohl, die Daten sind aber dem Privilegium zu entnehmen, im neueren ebenfalls marmorierten Pappschuber -------------- Franz Christian Löflund wurde am 8. 8. 1755 in der damals zum Herzogtum Finnland gehörigen Festung Helsingfors als Sohn eines Regimentspredigers geboren. In den ersten Lebensjahren zur Weise geworden, nahm sich seiner sein Oheim, Professor Dähnert in Greifswald an, sorgte für gute Schulbildung und gab ihn darauf bei dem Buchhändler Röhse in Greifswald in die Lehre. In seinen Gehilfenjahren sah Löflund Altenburg, Breslau, Weimar, in welch letzterer Stadt er längere Zeit die Hoffmannsche Buchhandlung leitete. Seinen danach angenommenen Geschäftsführerposten in der Montag- und Weißschen Buchhandlung in Regensburg gab er 1788 auf, um eine Stelle in der Stuttgarter Buchhandlung von Carl Christoph Erhard anzunehmen. Als Löflund bald danach Erhards Schwester heimführte, trat er als Teilhaber in die Firma ein, die ihren Namen nunmehr in Erhard & Löflund umänderte. Diese Association dauerte bis 1796, in welchem Jahre Löflund eine eigene Firma unter seinem Namen in Stuttgart begründete. 1824 nahm er seinen Sohn Christian Wilhelm Löflund als Teilhaber auf; dieser verkaufte das Sortiment 1833 an Heinrich Koehler --------- 1741 erschien das erste eigens für das Herzogtum Württemberg gedruckte Arzneibuch: die "Pharmacopoea Wirtenbergica". Sie galt als eines der modernsten Arzneibücher ihrer Zeit. Bis dahin erfolgte in Württemberg die Bereitung nach dem Vorbild des Arzneibuches der Stadt Augsburg, das noch ins 16. Jahrhundert zurückreichte. Das Gesetzeswerk umfasste das Arzneibuch mit den vorgeschriebenen Rezepturen, eine Preistaxe sowie die Apothekenordnung. An ihrer Zusammenstellung wirkten vor allem die württembergischen Leibärzte Johann Albrecht Gesner (1695-1761) und Johann Wendel Bilfinger (1695-1756). In kurzer Folge erschienen weitere Auflagen. Zum Ende des 18. Jahrhunderts jedoch erfolgte unter dem Eindruck der aufgeklärten Wissenschaften eine umfassende Überprüfung des Arzneischatzes und viele Mittel wurden als unwirksam erkannt. Die letzten, nur wenig veränderten Ausgaben des Arzneibuches galten als nicht mehr zeitgemäß. Ein Exemplar der zweiten, von dem Stuttgarter Buchändler Johann Christoph Erhard (1724-1782) verlegten Ausgabe aus dem Jahr 1750, wird im historischen Archiv der Museumsbibliothek aufbewahrt.