Beschreibung:

Jahrgang, 1936, Heft 10 und Der praktische Arzt. Halbmonatsschrift für die wissenschaftliche und praktische Fortbildung des Arztes, 21. Jahrgang, 1936, Heft 10. 2 x Doppelblätter.

Bemerkung:

Papierbedingt gebräunt. - Das Opiumgesetz, das erst durch die im Jahre 1931 in Kraft getretenen Ausführungsbestimmungen weitgehende Wirkungen entfalten konnte, hat seine wertvollste Ergänzung durch das Gesetz des Jahres 1933 erhalten, nach dem Süchtige, die sich Vergehen zuschulden kommen lassen, unabhängig von einer etwaigen Bestrafung, bis zu einer Dauer von 2 Jahren zwangsweise in eine Anstalt untergebracht werden können. Anderseits hat die für fast alle Aerzte selbstverständliche größte Zurückhaltung in der Verordnung von Morphin und seinen Ersatzpräparaten mittelbar dazu geführt, daß zahlreiche Kranke sich zu Kuren entschlossen haben. Nachdem durch all diese Maßnahmen die Zahl der Süchtigen sich über Erwarten schnell verkleinert hat, scheint es mir vom wissenschaftlichen wie vom praktischen Standpunkte aus gleich bedeutsam, die "jungen" Morphinkranken näher kennen zu lernen, d. h. diejenigen, deren Sucht nach dem Jahre 1931 begann. Darüber hinaus ist aber nicht nur wichtig, sie zahlenmäßig zu erfassen, sondern zugleich auch die Art der Bekanntschaft mit dem Rauschgift und die Größe der täglichen Dose zu erfahren, um hierdurch vielleicht Anregungen zu noch wünschenswerten Vervollkommnungen der so erfolgreichen Richtlinien zu empfangen.