Beschreibung:

XII, 589; VIII, 239, XX, 300 S. Marmorierte Pappbände d. Zeit mit goldgeprägten Rückenschildern (berieben, kl. Schabspuren).

Bemerkung:

Teil von "Provinzialrechte aller zum Preußischen Staat gehörenden Länder und Landestheile, soweit in denselben das Allgemeine Landrecht Gesetzeskraft hat.". - 1. Provinzialrecht des Fürstenthums Münster und der ehemals zum Hochstift Münster gehörigen Besitzungen der Standesherren, imgleichen der Grafschaft Steinfurt und der Herrschaften Anholt und Gehmen. - 2. Provinzialrecht der Grafschaft Tecklenburg und der Obergrafschaft Lingen. - 3. Provinzialrecht der ehemaligen kurkölnischen Grafschaft Recklinghausen. - Etwas gebräunt, teils stockfleckig.