Beschreibung:

XII, 271 S. Pappband d. Zeit (angestaubt, Rücken gebräunt).

Bemerkung:

Einzige Ausgabe. Mit einer schriftlichen Widmung für Professor Mittermaier zu Heidelberg, "dem gründlichsten Kenner des Criminal-Processes". Kämmerer (1784-1841), ein produktiver Autor des mecklenburgischen Zivilrechts, betont in der vorliegenden Arbeit, daß "kein Theil unseres einheimischen Rechtes" ... "bisher mehr vernachlässigt worden (sei), als unser Criminalrecht, nicht allein in seinem ganzen Umfange, sondern auch sogar in seinen einzelnen Theilen". Schon v. Kamptz in seinem "Civilrecht der Herzogthümer Meckelnburgs" und v. Nettelbladt im "Archiv für die Rechtsgeleahrtheit in Mecklenburg" hätten darüber Klage geführt. - Auf bläulichem Papier gedruckt. Titel gestempelt.