Beschreibung:

XLIX numerierte, 3 nicht numerierte Bl. Mit großem Wappenholzschnitt auf dem Titel und zahlreichen Holzschnittinitialen. Fol. (29,5 x 20 cm). Halbleder um 1800 mit etwas Rückenvergoldung und zwei Rückenschildern.

Bemerkung:

Erster Druck dieser unter Herzog Albrecht V. (1528-1579) erlassenen bayerischen Landesordnung, erneuert und ergänzt Albrechts Ordnungen aus den Jahren 1553 und 1557, da sich "hievor un unserm Fürstenthumb ungebreuchige, gantz schädlich gewonhaiten, mit hauffen eingerissen" (Bl. II verso). - Druck in Rot und Schwarz, auf dem Titel das prachtvolle Wappen Herzog Albrechts. Handelt unter anderem ausführlich über die Ordnung in Wirtshäusern, bei Wein- und Bierausschank ("Die Wiert sollen neben andern Weinen, die bayrisch Wein, ob sie schon aigne gewechs hetten, in jre Heuser unnd Keller nit mer einlegen, noch außschencken"; "Von gewünnuß der Prewen auff jede maß Pier"; "Satz der Malzeiten bey den Pierhochzeiten" etc.), Hochzeiten und Festlichkeiten. Weiter zu Schulwesen, Handwerk, Hausierern, Dienstboten und Tagelöhnern, Zigeunern, Bettlern, Ehebruch, Kuppelei, Kleidung und vielem mehr. - Leicht gebräunt (nur das Register deutlicher), wenig fleckig, Titel mit altem Vermerk im unteren Rand, ab Blatt XX mit zunehmender Wurmspur in der unteren Ecke und gegen Ende auch im unteren Bund (ohne Textberührung), die unbedruckte Rückseite des letzten Blattes mit dem folgenden weißen Blatt alt verleimt. Der gute Einband an den Kanten etwas beschabt, die Gelenke mit wenigen kleinen Wurmspuren. Gutes Exemplar. *VD 16 B 1036. Lentner 3573. Pfister I, 83.