Beschreibung:

Einblattdruck. Blattgröße ca. 41 x 50,5 cm.

Bemerkung:

Ratsdekret zur öffentlichen Verbreitung. Untersagt "vom 4ten November an, allen hiesigen und fremden Personen das Bettlen in und außer der Stadt ernstlich". Mit genauer Anführung des Strafmaßes (erst Verwarnung, dann eine Woche Arbeitshaus bei Wasser und Brot, schließlich ein halbes Jahr Zuchthaus "mit untermengter Züchtigung und Anhaltung zu harter Arbeit"). Verbietet außerdem jegliche Unterstützung von Bettlern durch die Bürgerschaft. - Zwei Faltspuren, Ränder etwas bestoßen. *Vgl. Zapf II, 991 (dort 1782).