Beschreibung:

Ca. 76 x 58 cm (Papierformat).

Bemerkung:

Aushang der Leipziger Banken mit folgendem Text: "An die Besitzer von Wertpapieren! / Nach der Verordnung über Massnahmen gegen die Kapitalflucht vom 24. Oktober 1919 / (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 248 vom 29. Oktober 1919) dürfen, von Ausnahmefällen abgesehen, vom / 1. Dezember 1919 ab / Zins- und Gewinnanteilscheine sowie ausgeloste, gekündigte, oder zur Rückzahlung / fällige Stücke von inländischen Wertpapieren nur Banken und Bankfirmen, und / zwar nur solchen Banken und Bankfirmen zur Einlösung, Beleihung oder Gutschrift übergeben / und nur von solchen Banken und Bankfirmen zu diesen Zwecken angenommen werden, bei denen das ganze / Wertpapier oder der Zins- oder Gewinnanteilscheinbogen mit dem Erneuerungsscheine hinterlegt sind. / Die unterzeichneten Firmen nehmen Wertpapiere zwecks Erfüllung obiger Vorschrift gegen mässige Gebühr in / bankmässige Verwahrung und Verwaltung und bitten, um allzugrossen Andrang an den kommenden / Kuponstermin zu vermeiden, schon jetzt mit der Einrichtung der Wertpapiere zu beginnen. / Leipzig, im November 1919. / Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt. Bank für Handel und Industrie Filiale Leipzig. / B. Breslauer. / Bruhn & Schmidt. / Commerz- und Diconto-Bank Filiale Leipzig. / Deutsche Bank Filiale Leipzig. Dresdner Bank in Leipzig. / Filiale der Sächsischen Bank zu Dresden. Frege & Co. Hammer & Schmidt. / Knauth, Nachold & Kühne. Leipziger Credit-Bank. / Leipziger Wechselstube Hoffmann & Co. A. Lieberoth. George Meyer. / Meyer & Co. Mitteldeutsche Privat-Bank Aktiengesellschaft. / H. C. Plaut. Privatbank zu Gotha Filiale Leipzig. Tobias Schless & Co. Vetter & Co." Gedruckt auf etwas dickerem Papier, am oberen Rand 2 Metallösen zum Aufhängen. Am oberen Rand Feuchtigkeitsverfärbung, horizontal und vertikal gefaltet, Randeinrisse und kleine Randfehlstellen, gebräunt und angestaubt. Selten!