Beschreibung:

12 n.n. Bll. + 518 S. OLd. der Zeit., Abbildung

Bemerkung:

2. Aufl. Einer von zwei Bänden. Apart. - Neue Vorsätze vom Vorbesitzer angebracht. Fleckig, die ersten Blätter m. kl. Fehlstellen diese fachmännisch m. Japanpapier hinterlegt, Gbrsp., fachmännisch desinfiziert. - Justi, (1717 - 1771), studierte in Wittenberg, Jena und Leipzig Rechts-, Staats- und Montanwissenschaft, nachdem er zuvor in sächsischen Kriegsdiensten gestanden hatte. Er arbeitete als Privatsekretär, Advokat und Rat der Herzogin von Sachsen-Eisenach und wurde 1751 Prof. der Rhetorik und der Kameralistik am Theresianum in Wien. Er war einer der bedeutendsten Kameralisten, insbesondere wegen seiner systematischen Trennung der Kameral- von den Polizeiwissenschaften. Seine Lehren, die am Leitbild einer durch Grundgesetze gemilderten und rational verwalteten absoluten Monarchie orientiert waren, beeinflußten die Reformen Josephs II. Justi veröffentlichte u.a. Staatswirtschaft oder systematische Abhandlung aller ökonomischen und Cameralwissenschaften (1755). Fehlspekulationen im Silberbergbau zwangen ihn 1754, aus dem österr. Dienst auszuscheiden. Er begab sich zunächst nach Göttingen, wo er als Polizeidirektor und Bergrat wirkte, scheiterte aber bald erneut aufgrund finanzieller Probleme. Nach kurzer Zeit in dänischen Diensten wurde er 1765 vom preuß. König zum Leiter der staatlichen Bergwerke ernannt, drei Jahre später jedoch wegen angeblicher Unterschlagungen seines Amtes enthoben und in der Festung Küstrin inhaftiert, wo er nach einigen Jahren starb. Von seinen zahlreichen Veröffentlichungen seien noch genannt: Grundzüge der Polizeiwissenschaft (1756), Der Grundriß einer guten Regierung (5 Bde., 1759), Die Natur und das Wesen der Staates (1760). (DBE)