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Beschreibung:
Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel ; Bd. 188.. 192 S Originalbroschur.
Bemerkung:
Strich auf Fußschnitt, sonst tadelloses Exemplar. - Ist eine schutzsuchende Person auch bzw. bereits dann »Flüchtling« nach Art. 1 A Nr. 2 und nach Art. 33 Abs. 1 Genfer Flüchtlingskonvention vor Abschiebung geschützt, wenn sie sich in ihrem Herkunftsland im privaten Bereich unbeeinträchtigt zu ihrer Religion bekennen könnte und nur verfolgt werden würde, wenn sie sich nach ihrer Rückkehr öffentlich zu ihrer Religion bekennen würde? Jonas Dörschner erläutert, wie das Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht diese Frage bis zum Erlass der sog. Qualifikationsrichtlinie beantwortet haben, und untersucht, ob ihre Auslegung mit der Richtlinie vereinbar ist. Er gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass die Auslegung der beiden Gerichte, der Flüchtlingsstatus sei in der genannten Situation noch nicht begründet, mit der Richtlinie vereinbar ist. Sein Ergebnis stellt er abschließend dem Urteil des EuGH vom 5. September 2012, C-71/11, C-99/11, gegenüber. - Inhalt: Die Auslegung der Flüchtlingsdefinition bei religiöser Verfolgung durch das Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht vor dem Erlass der Qualifikationsrichtlinie -- Grundsätzliche Auslegung der Flüchtlingsdefinition in Fällen von religiöser Verfolgung - Aussagen zum Problem des Vermeidungsverhaltens in Fällen religiöser Verfolgung -- Die Auslegung der Flüchtlingsdefinition bei religiöser Verfolgung nach den Vorschriften der Qualifikationsrichtlinie -- Auslegung der grundsätzlichen Voraussetzungen der Flüchtlingsdefinition nach der Qualifikationsrichtlinie - Relevanz der "Religion" des Schutzsuchenden nach den Vorschriften der Qualifikationsrichtlinie - Anwendung der Vorschriften der Richtlinie auf das Problem des Vermeidungsverhaltens in Fällen religiöser Verfolgung -- Vergleich und Vereinbarkeit der Auslegung der Flüchtlingsdefinition bei religiöser Verfolgung durch das Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht (Kapitel 1) und nach den Vorschriften der Qualifikationsrichtlinie (Kapitel 2) -- Konflikt- bzw. Kollisionslage zwischen der Auslegung des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts und den Vorschriften der Qualifikationsrichtlinie - Struktureller Vergleich und Vereinbarkeit der Auslegung der Flüchtlingsdefinition bei religiöser Verfolgung durch das Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht und nach den Vorschriften der Qualifikationsrichtlinie - Vergleich und Vereinbarkeit der Auslegung der Flüchtlingsdefinition zur Frage des Vermeidungsverhaltens in Fällen religiöser Verfolgung. ISBN 9783428142699