Beschreibung:

V.Teil des Handbuchs der Ingenieurwissenschaften. Mit 420 Abbildungen im Text, 9 Texttafeln und 5 lithographierten Tafeln, sowie ausführlichem Namen- und Sachverzeichnis.. XI, 336 S., [14] gef. Bl. Privates Halbleinen.

Bemerkung:

Einband leicht berieben. Papierbedingt leicht gebräunt. - Der Zweck der Bahnhofs-anlagen läßt sich in zwei Hauptpunkte zusammenfassen. Sie bilden: 1) die Vermittlungsstellen zwischen der Transportanstalt und der Bevölkerung, und 2) die Ausgangspunkte für die Handhabung des Betriebsdienstes, sowie zum großen Teil auch die Örtlichkeit für dessen Abwicklung selbst. Denn auch diese muß auf den Bahnhöfen entweder vollzogen oder doch eingeleitet und abgeschlossen werden, so die ordnungmäßige Zerlegung der ankommenden Züge, die Reinigung, Instandhaltung und Ausbesserung der Fahrzeuge, ihre Versorgung mit allem Nötigen (Beleuchtungs-, Heizungs- und Schmiermaterial, Geräte, Werkzeuge, Wasser usw.); ferner die Bekohlung, Wasserversorgung und das Anheizen der Lokomotiven; die Zusammenstellung, Ausrüstung und Sicherung der abgehenden Züge, ihre Bemannung, die Auftragerteilung an diese und deren Meldungen; die Bedienung des Signal- und Stellwerkswesens; die Abfertigung der ankommenden und abgehenden Reisenden und der Sendungen aller Art, einschließlich der Eisenbahnpostsachen usw. Größere Bahnhöfe fassen daher in sich eine erhebliche Reihe von Bestandteilen (Bahnhofsanlagen), die bei vollständiger Entwicklung für großen Verkehr als mehr oder weniger selbständige, unter Umständen auch räumlich getrennte Gruppen und Sonderbahnhöfe (Personen-, Abstell-, Güter-, Vieh- und Hafenbahnhöfe, Rangieroder Verschiebebahnhöfe usf.) erscheinen, bei kleinerem Verkehrsumfange dagegen mehr zu einer Einheit verbunden zu sein pflegen.