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2 Bll., 16 S. Kl.-4°. Mod. Pp. (leicht bestoßen).
Bemerkung:
Erste Ausgabe, sehr selten (fehlt auf der ÖNB). - Graff 524 (kennt nur das Exemplar auf der Steiemärkischen Landesbibliothek). - Die erste Handwerksordnung für die steirischen Goldschmiede war 1571 erschienen und ist laut Josef Joos (Das steirische Goldschmiedehandwerk bis ins 19. Jahrhundert. in Kunst und Kunsthandwerk. Jg. 21 / 1919) nicht mehr auffindbar. Diese erste Goldschmiedeordnung war aber bald unbrauchbar und wurde durch jene von Erzherzog Ernst erlassene und 1592 publizierte ersetzt. Diese blieb für lange Zeit in Kraft. Im Jahre 1651 petinionierten die Grazer Goldschmiede um die Bewilligung der 13lötigen Augsburger, an Stelle der üblichen 14lötigen Wiener Silberprobe. Der Kaiser bewilligte am am 10. April 1652 diese Bitte, ordnete aber gleichzeitig an, daß nun neben den zwei Zechmeistern auch der Münzwardein die Probe auf den Feingehalt vorzunehmen habe. Die Grazer Goldschmiede lehnten dies aber ab und arbeiteten mit dem 14lötigen Silber weiter. Kaiser Leopold I. bestätigte einige Jahre danach, am 23. Juli 1660, die alte Ordnung, befahl aber am 9. August 1662 einen Neudruck der Grazer Goldschmiedeordnung, der die Resolution vom 10. April 1652 berücksichtigt. Für die ganze Steiermark wird hiermit die 13lötige Silberprobe und für Goldarbeiten die Feine von 16 bis 18 Karat - aber nicht darunter - zugelassen. Im übrigen ist an der Goldschmiedeordnung von 1592 nichts von Belang verändert worden. - Etw. wasserrandig und gebräunt. Exlibris.