Beschreibung:

Ein Beitrag zur Teutschen Staatskanzlei. Bände 1 und 2 in einem Buch (von 15 Bänden). Mit einigen Holzschnittbordüren. Kl. 8°. XXIV,376/XII,374 S. Pergament der Zeit mit geprägtem Rückenschildchen. Farbschnitt. Deckel gering fleckig, Titelblatt in der oberen Ecke mit kleinem Abriss, sonst recht schön.

Bemerkung:

Erste Ausgabe. * Reuß 1751 Horrheim -1820 war Staatsrechtslehrer, Herzogl. Württemb. Hofrath und Lehrer an der Karlshohenschule in Stuttgart. Band 1 enthält: Recursschreiben des Fürstbischofs zu Lüttich in dem Rechtsstreit über Vergebung der Probstei Hansinne.1780". - "Von der Verbindlichkeit eines Regierungsnachfolgers aus den Handlungen seiner Vorfahrer; ein Auszug aus der Ditfurth schen Deductionum .wieder Herrn Friedrich Landgrafen zu Hessencassel. Wetzlar 1783, sowie drei kleinere Rechtsstreitigkeiten (ein Vergleich zwischen Markgraf Rudolf von Baden und Graf Ulrich von Württemberg "das Flösen auf der Würm, Nagold, Enz und Neckar betreffend" [Flößerei im Schwarzwald und am Neckar] und zwischen den beiden Häusern "wegen des Geleits vom Jahr 1581" (von Pforzheim nach Friolzheim etc.), sowie "Von der Spauerschen und Witgensteinischen Ehesache" (darin die "Geschichte der Spaurischen Eheverbindung und der daraus entstandenen Irrungen", eine "Recursschrift in der Spauerischen Ehe- und Prädendensache etc." u. a., z.T. fortgesetzt im 2. Band. Dieser enthält einige Verträge und Spruchbriefe, das Verhältnis der Reichsstadt Regensburg mit der Geistlichkeit, besonders den unmittelbaren Reichsstiftern daselbst. Über die Grafschaft Trauchburg. Von dem Erbfolgerecht der Töchter von entfernten Agnaten (Waldenburg/Fürstenberg). U.a.