Beschreibung:

4to. XLIII S. Geheftet.

Bemerkung:

Abhandlung aus dem deutschen Staatsrecht, wonach es den Reichsfürsten freisteht, zur Verteidigung des konfessionellen Besitzstandes Bündnisse zu schließen, ohne damit gegen den Religionsfrieden zu verstoßen. - Pütter II, 105; Meusel XIII, 309. - Unbeschnitten. Vereinzelt etwas fleckig.