Beschreibung:

1 Bl., 275 (statt 279) S., 1 Bl. (die fehlenden ersten 2 Bl. = Prooemium u. Textbeginn handschriftlich von alter Hand ergänzt sowie in Kopie beiliegend). Moderner Pappband.

Bemerkung:

Über die gerichtliche Einrede mit aufschiebender Wirkung, die also auf keine gänzliche, sondern nur vorläufige Abweisung einer Klage zielt. Zusammengestellt nach den dafür maßgebenden Gründen mit zahlreichen deutschsprachigen Fallbeschreibungen. Quintus Septimius Florens Rivinus, Mitglied des Leipziger Schöppenstuhls, später Bürgermeister der Stadt, hatte u.a. zusammen mit Chr. Thomasius die "Teutsche Redegesellschaft" in Leipzig begründet. - Stintzing/Landsb. III/1, Noten 14. - Gebräunt. S. 247/8 durch Quetschfalte etwas verdruckt.