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Insgesamt ca 2000 S. Pappbände (Bde 2 und 3 im Reprint).
Bemerkung:
Kritz (1788 - 1869) war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Edition sächsischer Ober-Appellations-Rat. Inhalt u.a. Ueber das praecarium, ueber ignorantia juris; Ueber Gerichtsgebrauch und Literatur des Römischen Privatrechts in Beziehung auf neuere Behauptungen der sogenannten historischen Schule; Feststellung des Begriffes quod metu causa gestum etc. - Aus der Einleitung: "Hocherfreut allerdings würde der Verfasser seyn, wenn auch abgesehen von seinem Vaterlande und davon, ob dasselbe ein Gesetzbuch erhalten werde, seine Arbeit insofern nicht werthlos wäre, als sie rein dem Römischen Rechte zugewendete Untersuchungen enthält. Denn lebhaft ist er überzeugt, dass, wie gerecht auch immer der lang hingehaltene Wunsch sey, dem jetzigen Stande des positiven Rechtes in dem Königreiche Sachsen durch eine einheimische Legislation, wo möglich, ein wohlthätiges Ende gemacht zu sehen, dennoch auch nach Erfüllung dieses Wunsches es schlecht um unsere Jurisprudenz stehen würde, wenn die vaterländischen Juristen vermeinen könnten, alsdann dürften sie das Römische Recht den antiquarischen Curiositäten anheim fallen lassen. Wahr für alle Zeiten möchte es seyn, dass in irgend einer intellectuellen Richtung sich dem Alterthume gleich zu stellen, man unbefugt da ist, wo selbst die Gelehrten der lebendigen Ueberzeugung ermangeln sollten, dass in jeder dem Alterthume und der neuen Zeit gemeinschaftlichen Beziehung jenes das unübertreffbare Vorbild bleibt."