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Originalausgabe. Band 1. Einleitung und allgemeiner Theil. 2,1. Sachenrecht; 2,2. Obligationenrecht. 3,1. Familienrecht; 3,2. Erbrecht. - J. F. L. Göschen (1778-1837) studierte Jura 1794 bis 1796 in Königsberg und dann zwei Jahre in Göttingen, schloss aber seine juristischen Studien nicht ab. Diese setzte er 1806 in Berlin fort und wurde wenig später einer der ersten Schüler von Savigny, der 31jährig nach Berlin kam, und promovierte bei ihm 1811 und wurde zwei Jahre später dort Ordinarius. Es folgte im Jahre 1822 ein Wechsel nach Göttingen, wo er auch Mitglied des Spruchkollegiums wurde. Göschen, bekannt auch als Mitherausgeber der "Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft" von Savigny und Eichhorn, verkörperte die erste Schülergeneration von Savigny. Die erst posthum edierten Vorlesungen von Göschen bestechen durch Quellenmäßigkeit und eine stark von Savigny beeinflusste reine römischrechtliche Lehre, die gleichwohl geltendes Recht darstellen sollte. Es ist ein wichtiges Zeugnis aus der Anfangszeit der historischen Rechtsschule, deren fundamentaler Vertreter Göschen darstellt, wie dies oftmals bei der ersten Schülergeneration zu beobachten ist.