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213 S. 1. Auflage (Neudruck der Ausgabe Halle, Max Niemeyer, 1900)
Bemerkung:
------ tadelloses Ex. ---------- Heinrich Dernburg, (* 3. März 1829 in Mainz; gest. 23. November 1907 in Berlin-Charlottenburg), war ein deutscher Jurist, Kronsyndikus, Politiker und ein bedeutender Vertreter der Pandektenwissenschaft. Dernburg studierte in Gießen und Berlin und habilitierte 1851 mit seiner Arbeit "Über das Verhältnis der Hereditatis Petitio zu den erbschaftlichen Singularklagen" als Privatdozent in Heidelberg, wo er die "Kritische Zeitschrift für die gesamte Rechtswissenschaft" mitbegründete. 1854 wurde er außerordentlicher und kurze Zeit danach ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften in Zürich. 1862 erhielt er einen Ruf an die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. 1866 kam er als deren Vertreter in das preußische Herrenhaus, in dem er als liberaler Politiker aktiv war und 1873 zum Mitglied auf Lebenszeit wurde. Im April 1873 wurde er an Adolf August Friedrich Rudorffs Stelle als Pandektist in die Friedrich-Wilhelms-Universität (heute Humboldt-Universität zu Berlin) nach Berlin versetzt, wo er Römisches Recht, preußisches und Zivilrecht lehrte. 1884 bis 1885 war er Rektor der Friedrich-Wilhelms-Universität. Heinrich Dernburg wurde auf dem Luisenfriedhof III in Charlottenburg- Wilmersdorf beerdigt. Sein Bruder Friedrich Dernburg war ebenfalls ein bekannter Jurist.