Beschreibung:

63 S. Kl.-4°. Ldr. der Zeit (beschabt und bestoßen, Reste eines Bibliotheksschildchens).

Bemerkung:

Erste Ausgabe dieser Statuten und Verfassung des Josephinum in Wien als eigenständige der Universität gleichgestellte Instutution. - Im November 1785 wurde das Josephinum als k.k. medizinisch-chirurgische Josephs-Academie zur Ausbildung von Ärzten und Wundärzten von Giovanni Alessandro Brambilla - dem Leibchirurg Kaiser Joseph II. - eröffnet. Bereits 1786 wurde diese Institution zur ?medizinisch ? chirurgischen Josephsakademie? mit dem Status einer Universität. Giovanni Alessando Brambilla (1728 - 1800) war Protochirurgus und der erste Direktor der Akademie. Seine Hauptaufgabe sah Brambilla darin eine neue Generation von Chirurgen heranbilden und dem Wunsche des Kaisers gemäß die Vereinigung von Chirurgie und Medizin durchsetzen. Zweck der Akademie war es, in einer reichlich mit Lehrmaterial ausgestatteten Schule die ?Wundarzneykunst? weiterzuentwickeln und auch in Wien eine ähnliche Institution wie die ?Academie royale de chirurgie? in Paris zu schaffen. - Die vorliegende "Verfassung uns Statuten der josephinisch medizinisch-chirurgischen Akademie" wurden durch die Erhebung des Instituts zu einer der Universität gleichgestellten Akademie notwendig. In den 10 Kapiteln werden die Pflichten und Rechte der Professoren und Studenten kodifiziert. - Vorsatz und Titel gestempelt. Vorsatz mit hs. Nummer. Gebräunt und etw. fleckig.