Beschreibung:

VIII, 396 S. Gr.8°, Halbleinenbd. d. Zt. Mit chronologischer Übersicht des Jahrgangs 1878 und einem Sachregister zum Reichs-Gsetzblatt für den Jahrgang 1878. - Enthält das Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober, welches bis zum Jahr 1890 im Kern Gültigkeit besaß. - Im Auftaktparagrafen heißt es u.a.: 'Vereine, welche durch sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische Bestrebungen den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung bezwecken, sind zu verbieten.' - Einband etwas berieben. Innenteil teils stärker stockfleckig.