Beschreibung:

42 Seiten. Breitrandiges Exemplar. Originalbroschur. (Vorderes Umschlagblatt lose. Papier teils stockfleckig. Bibliotheks-Exemplar). 24x17 cm

Bemerkung:

* Selten! Vorbemerkungen. Die Denver Rio Grande - Eisenbahn. Die Colorado Central-Eisenbahn. Die Bahn von Spring Grove nach College Hill. ---- Unter einer Sekundärbahn oder Lokalbahn (ursprünglich Secundärbahn, Secundairbahn beziehungsweise Localbahn geschrieben) versteht man eine in erster Linie dem Nahverkehr dienende Bahnlinie zur Verkehrsanbindung des ländlichen Raumes. Lokalbahnen entstanden Ende des 19. Jahrhunderts, also vor Verbreitung des Automobils. Da der Bahnbau und die entsprechende Gesetzgebung für den Betrieb im 19. Jahrhundert noch vielfach Länderhoheit waren und es sich hier um historische Begriffe handelt, gab es im deutschsprachigen Raum verschiedene Verwendungen der Begriffe. So waren in Preußen Sekundärbahnen allgemeine Nebenbahnen. Für einen vereinfachten Betrieb wurde später das Kleinbahngesetz geschaffen. Dieses betraf aber vor allem private Gesellschaften. In Sachsen bezeichnete man als Sekundärbahnen dagegen (staatliche) Nebenbahnen untergeordneter Bedeutung. Die Lokalbahnen in Bayern waren offiziell neugeschaffene staatliche oder private Strecken, die nach den Grundsätzen analog dem preußischen Kleinbahngesetz betrieben wurden. Da diese weit verbreitet waren, bürgerte sich dort in der Bevölkerung der Begriff Lokalbahn als Synonym für Nebenbahn ein. Ähnlich war es in Österreich-Ungarn. Entwicklung Weil der Bau und Betrieb der Hauptbahnen nicht immer durch die Erträge gedeckt wurden, begann man nach Vereinfachungen zu suchen. Mit vergleichbaren rechtlichen Rahmenbedingungen, die Finanzierung, Bau und Betrieb regelten, wurden ab Ende des 19. Jahrhunderts in mehreren europäischen Staaten die Grundlagen für die Erschließung der Fläche durch kostengünstige Schienennetze geschaffen. Bereits 1865 hatte die Techniker-Versammlung des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen Grundsätze für sekundäre Bahnen aufgestellt. Diese wurden 1878 mit der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung in rechtliche Grundsätze umgesetzt. Die mit diesen darin geregelten Erleichterungen geschaffenen Strecken wurden bei der Sächsischen Staatseisenbahn Sekundärbahnen genannt. 26 Strecken mit einer Gesamtlänge von 453 Kilometern wurden ab sofort als Sekundärbahnen betrieben. 1879 ging mit der Leipziger Vorortstrecke Plagwitz?Lindenau?Gaschwitz die erste neugebaute sächsische Sekundärbahn in Betrieb. Da auch die Sekundärbahnen nicht in jedem Fall die gewünschten Einsparungen erbrachten, begann man 1881 mit dem Bau der ersten sächsischen Schmalspurbahn, zumal die schmale Spur noch weiteres Sparpotential hat. Auch wenn für sie anfangs allgemein ein Sekundärbahnbetrieb vorgesehen war, musste man doch auf vielen Strecken schon bald hinsichtlich Fahrzeugpark und Betriebsführung deutlich davon abweichen. Im Königreich Bayern entstanden erste Nebenstrecken dagegen unter dem am 29. April 1869 verabschiedenden Gesetz über den Bau sogenannter Vicinalbahnen. Auch sie wurden gegenüber den bisher gebauten Hauptbahnen in vereinfachter Ausführung erstellt. Innerhalb von zehn Jahren eröffneten in dieser Form 15 Nebenstrecken. Da aber, ähnlich wie in Sachsen, auch die Vicinalbahnen noch als zu kostenintensiv angesehen wurden, man in Bayern jedoch dem Bau von Schmalspurbahnen skeptisch gegenüber stand, wurde am 28. April 1882 das Gesetz über den Bau von Secundärbahnen verabschiedet, welches die Ausführung einfachster regelspuriger Nebenbahnen ermöglichte. Unter dieser Bezeichnung wurde allerdings lediglich die Strecke Erlangen?Gräfenberg in Betrieb genommen, die später im Volksmund auch den Namen »Seku« oder »Seekuh« erhielt. Alle weiteren, ab 1884 in Bayern geschaffenen Nebenstrecken wurden dagegen offiziell als Lokalbahnen errichtet. Diese Bezeichnung bürgerte sich bald für alle Bahnlinien lokaler Bedeutung ein. Neben den Königlich Bayerischen Staatseisenbahnen errichtete auch die private Lokalbahn Aktien-Gesellschaft München (LAG) zahlreiche Lokalbahnen in Bayern. In Österreich-Ungarn war dieses das ursprünglich zeitlich beschränkte Lokalbahngesetz für die österreichische Hälfte der Doppelmonarchie vom 25. Mai 1880, welches mehrmals verlängert wurde. Diese Gesetzesvorlage führte zum Bau zahlreicher Lokalbahnen, welche zumeist von eigens gegründeten privaten Aktiengesellschaften finanziert wurden. Ab dem Jahr 1889 (Eröffnung der Steyrtalbahn) wurden vermehrt Schmalspurbahnen in der für Österreich typischen Bosnischen Spurweite errichtet. Zu den bekanntesten Strecken dieser Art zählte die Salzkammergut-Lokalbahn. Ganze Lokomotivfabriken wie Krauss & Comp. in Linz spezialisierten sich auf den Bau von Lokalbahn-Lokomotiven für Normal- und Schmalspur. Darüber hinaus wurde den Kronländern gestattet, eigene Landesbahn-Organisationen zu schaffen, wie etwa die Niederösterreichischen Landesbahnen und die heute noch existierenden Steiermärkischen Landesbahnen. Als Bau- und Betriebsunternehmen von kostengünstig betriebenen Lokalbahnen machte sich zudem die oberösterreichische Firma Stern & Hafferl einen Namen. Im Vereinigten Königreich wurde 1896 mit dem Light Railways Act ein Gesetz verabschiedet, das den Bau und Betrieb von Bahnen vereinfachter Bauart regelte. Einige Lokalbahnen wurden bereits früh elektrisch betrieben, die Lokalbahn Mödling-Hinterbrühl war beispielsweise 1883 die erste elektrische Bahn der Welt für dauerhaften Betrieb. Die Straßenbahn Gmunden (1894) war rechtlich als Lokalbahnen konzessioniert, da sie die Stadt mit dem außerhalb gelegenen Bahnhof verband. Die als Lokalbahn erbaute Mittenwaldbahn war zudem 1912 die erste elektrisch betriebene Vollbahn Österreich-Ungarns. (Quelle Wikipedia)