Beschreibung:

Nunc secundum edita, multisq(ue) & fere infinitis praeiudiciis practicis aucta & locupletata. 8 Bll., 1232 S., 11 Bll. 8°. Pgmt. der Zeit (etw. fleckig und bestoßen, Rücken mit Resten alter Papierschilder, mehrere Wurmgänge).

Bemerkung:

Matthias Berlich (1586 - 1638) "studierte Rechtswissenschaft in Jena, später unter Hermann Vultejus in Marburg und promovierte hier 1610 zum Dr. jur.; 1611 machte er sich in Leipzig ansässig und wurde dort ein berühmter Anwalt und Konsulent; er hielt zugleich juristische Privatvorlesungengen. Sein Wissen und seine Belesenheit im juristischen Schrifttum waren nach zeitgenössischen Berichten außerordentlich. Seine größte Wirkung erreichte er durch die `Conclusiones practicabiles` (5 Bände, Leipzig 1615 bis 1619, später mindestens 11mal neu herausgegeben, zuletzt 1739), eine Darstellung des gemeinen Rechtes nach der Ordnung der sächsischen Konstitutionen von 1572. Beide Rechtsquellen werden unter Anführung praktischer Beispiele aus der Rechtsprechung zueinander in Beziehung gesetzt. Matthias Berlich hat Benedikt Carpzow teilweise vorgearbeitet, im Strafrecht insbesondere dadurch, daß er die einzelnen Verbrechenstatbestände genauer umschrieb. Seine `Decisiones` (Leipzig 1625 u. ö.) geben einen ausgezeichneten Einblick in die damalige sächsische Praxis" (NDB II, 97 f). - Vorhanden ist nur der in sich abgeschlossene Bd. 3, es fehlen die Bde. 1 - 2 und 4 - 5. - Titel mit altem hs. Namen und Vorsatz mit hs. Nummer. Gebräunt und stellenw. fleckig. Vereinzelte Wurmgänge.