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Beschreibung:
Stadt Rostock Anno 1584 zu Güstrow auffgerichteten Erbvortrags, wie es mit den Appellationibus von des Erbarn Raths der Stadt Rostock Urtheilen ans Fürstliche Meckelnburgische Hoffgericht gehalten werden solle. Paragraphen 56-66.. 4° (ca. 32 x 20 cm). 4 Seiten mit dekorativer Initiale. Gefaltet.
Bemerkung:
- "Weiter soll hinfüro einem jeden, der sich durch des Raths zu Rostock urteilen beschweret zu sein vormeinet, an das Mecklenburgische Hoffgericht, oder auch an einen Erbarn Rath zu Lübeck, nachfolgender gestalt zu appelliren frey stehen ..." - SW: Erbvertrag 1584
Erhaltungszustand:
Stark gebräunt. Ränder teils stark angestaubt/angeschmutzt. War mittig gefaltet.