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in hiesiger Stadt und vor dem Thore das Vieh-Sterben eingetreten, deshalb auch die vorläufige Sicherheits-Maaßregeln bereits getroffen worden; so wird von Uns Bürgermeistern und Rath nach genommener Rücksprache mit der Ehrliebenden Bürgerschaft ... folgendes zu allgemeiner Nachachtung verordnet ... 1) Ist ein jeder Bürger und Einwohner a dato an gehalten, sein Horn-Vieh im Stalle zu halten, und ist dessen Austreibung vor der Hude nicht weiter zu gestatten. 2) Auf dem Fall, daß Schaafe oder Ziegen ausgetrieben werden ... 3) Allen Einwohnern, die Hunde halten ... - 10) Dem Abdecker aber wird bey harter Ahndung anbefohlen, das Vieh in der edictmäßigen Tiefe einzuscharren, und die Häute bis auf weitere Erlaubniß in seinem Schauer vor dem Thore zu verwahren. Publicatum Jussu Senatus. Rostock, den 30sten October 1778.. Gross-2° (ca. 45 x 36 cm). Gefalteter Einblattdruck mit dekorativer Initiale. Unbeschnitten.
Bemerkung:
- SW: Viehsterben, Viehseuchen, Hygiene, Tierhaltung, Einblattdrucke, öffentliche Bekanntmachungen, Plakat, Plakate
Erhaltungszustand:
Nur die äussersten Ränder leicht gebräunt, ansonsten sauber.