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Beschreibung:
Magistrat zu Wismar nach desfals geschehener Conferirung ebenfals den Entschluß gefasset gemeinsam auf gleichmäßigen Fusse die behufige Verordnung zur Abstellung dessen zu erlassen; so wird mit Zustimmung der Ehrl. Hundert Männer hiedurch verordnet, daß 1. niemand ... ein mehreres an Lasten-Gelde dem Schreiber zu geben oder irgend zufliessen zu lassen, als beym Weitzen, Rocken, Erbsen und Gersten a Last worauf vor als nach 100 Scheffel zu rechnen ... Wer 2. dem entgegen handelt oder durch die Seinigen handeln lässt, soll eo ipso für jede Last in 10 Rthlr. Strafe verfallen seyn ... 3. Die jedesmalige Strafe soll dergestalt vertheilet werden, daß davon nach dem Abzuge der Quote des Fiscalis ein Drittel dem Denuncianten, ein Drittel dem Zucht- und ein Drittel dem Waysen-Hause zufliesse. Rostock, den 31. Jan. 1774.. 2° (ca. 44 x 37 cm). Gefalteter Einblattdruck mit dekorativer 6 x 6 cm großer Holzschnittinitiale. An den Rändern leicht gebräunt.
Bemerkung:
SW: Plakat, Plakate, Edikt, Edict, Edicte, Verordnung, Ratsverordnung, Erlass, Erlässe, Bekanntmachung, Bekanntmachungen, öffentlicher Anschlag, Anschläge, Transport, Zoll, Zölle
Erhaltungszustand:
Zwei Ecken leicht geknickt, oberer Rand mit wenigen kleinen Löchern.