Beschreibung:

Ordre vom 5. Dec. 1801, wonach denen Miterben eines ausgetreten Cantonisten oder Soldaten, wenn sie die Erbschaft für die Taxe annehmen wollen?.. 21 x 35 cm. In gutem Zustand. Siehe Photo.

Bemerkung:

8 Blatt, 32 Spalten (637 -668). Vollständig !!?.Nr. 2. Verordnung in Ansehung der Schulden der Studierenden auf den Königl. Preußischen Universitäten. De Dato Berlin und Ansbach, den 8. Januar 1802. ? Ad Nr. 2. Allgemeine Gesetze für alle Königliche Preussische Universitäten. Nr. 3. Rescript an das Cammergericht, betreffend die Declaration vom 21. November 1801, wegen des Verfahrens, wenn ein Soldat oder Cantonist zur Uebernehmung einer bäuerlichen oder städtischen Nahrung den Abschied erhält. ? "