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2-4: Geseze des Herzogthums Wirtemberg aus ältern und neuen Verordnungen, Rescripten, Resolutionen und Dekreten. Bd. 5: Kirchen-Geseze des Königreichs Württemberg in Hinsicht auf den Evangelisch-Lutherischen Religions-Theil in einem vollständigen Auszuge aus den Königlichen Verordnungen von dem Anfange des Jahres 1798 bis zu dem Ende des Jahres 1808. Eine Fortsetzung der Hartmann`schen Sammlung von Kirchen-Gesezen. Beigebunden: Die Königlich-Württembergischen Verordnungen in Schulsachen für evangelisch-lutherische Kirchen- und Schullehrer zur Erleichterung ihrer Amtsführung, in einem alphabetischen Auszuge dargestellet von Phil. Heinrich Schuler, Superintendenten und Stadtpfarrer in Freudenstadt.. Kirchliche Gesetze in 3 Bden. 23 Bl., 463; LII, 745; VIII, 484; LXII, 620; VIII; 252, 57 S. 20 x 13 cm, Pappbände der Zeit mit handschriftlichem Rückenschild und umlaufenden Rotschnitt.
Bemerkung:
Einbände berieben, bestoßen und angeschmutzt. Handschriftliche Besitzereinträge durch Pfarrer Johann Nast (Plochingen) auf den Vorsätzen der ersten vier Bänden. Durchgehend fleckig. Besonders vollständiges Exemplar, da der Fortsetzungsband von Johann Christoph Friedrich Reuchlin (1775?1838) Pfarrer in Markgröningen mit beigegeben ist. Johann Georg Hartmann (1731 - 1811) erhielt 1789 den Titel "Hof- und Domänenrat" war befreundet mit Johann Caspar Schiller dem Vater von Friedrich Schiller. Hatte eine bekannte Bibliothek. Literatur: Franz Hammer: Württemberg. Bibliophile 1935 S. 45. Siehe auch Aufsatz von Reinhard Breymayer in Blätter für württembergische Kirchengeschichte 1983/84 S. 54 ff.