Beschreibung:

Mit einem gestochenen Frontispiz, 308 Seiten 12°, braun mellierte alte Pp mit gedrucktem Rückentitel

Bemerkung:

SEHR SELTENER TITEL IN EINEM SCHÖNEN FESTEN EXEMPLAR mit schönen gestochenen Initialen und herrlichen Kopf- und Schluss-Vignetten sowie einem sauberen alten Bibliotheksstempel. Hugo Grotius war einer der wichtigsten Rechtsgelehrten des 17. Jahrhunderts und galt als ein Wunderkind. Bereits als 12-Jähriger trat er in die Universität Leiden ein und lenkte schon frühzeitig die Aufmerksamkeit des großen J. J. Scaliger auf sich. Er promovierte zum Doktor der Rechte und verfasste 1604 als 21-Jähriger aus Anlass eines Rechtsfalles, bei dem es um das Eigentum an einer portugisischen Galeone ging, die in der Meerenge von Malakka gekapert wurden war, eine Abhandlung mit dem Titel "De jure praedae" ("Über das Recht am Raube"). Es enthält bereits die Grundgedanken seines späteren Hauptwerkes, blieb aber bis 1868 unveröffentlicht. Lediglich ein Kapitel daraus wurde 1609 zunächst anonym unter dem Titel "Mare Liberum" ("Das freie Meer") veröffentlicht. Die katholische Kirche indiziert "Mare liberum" umgehend, da es die päpstliche Weltordnung untergrub. Grotius formulierte hier einen revolutionären neuen Grundsatz, indem er erklärte, die Meere seien internationale Gewässer und alle Nationen hätten das Recht, sie zur Handelsschifffahrt zu nutzen. 1925 schrieb er binnen eines Jahres sein Meisterwerk "De jure Belli ac Pacis" (Über das Kriegs- und Friedensrecht), das ihn in ganz Europa berühmt machte. Dieses Werk, das für die späteren Auffassungen des Völkerrechts grundlegend wurde, war der erste Versuch, außerhalb der Kirche und der heiligen Schrift einen Rechtsgrundsatz aufzustellen und eine Rechtsgrundlage für Gesellschaft und Regierung zu schaffen. Die Unterscheidung zwischen Religion einerseits und Recht und Moralität andereseits ist zwar nicht klar und eindeutig getroffen, aber dessen ungeachtet ist Grotius' Prinzip eines unwandelbaren Rechts, das Gott ebenso wenig ändern kann wie ein mathematisches Axiom, die erste Formulierung des "droit naturel", des Naturrechts, das die großen politischen Theoretiker des 18. Jahrhunderts so stark beschäftigte und das die Grundlage des modernen Völkerrechts ist.