Beschreibung:

Zwei mittig gefaltetete Blätter im Originaldruck mit der Verordnung auf 7 unpaginierten Seiten, Blätter stockfleckig und mit Nutzungsspuren, 32,6 x 21 cm.

Bemerkung:

Die Verordnung unterteilt in 11 § ist unterschrieben mit: " So geschehen Bibrich den 29sten und Weilburg den 31sten Oktober 1808. Friedrich, Herzog zu Nassau. Friedrich Wilhelm Fürst zu Nassau." mit zwei runden Druckstempeln "L. S."