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enthaltend die Auszüge der Gesezze, Beschlüsse, Unterweisungen und ministeriellen Briefen, welche ihre Amtspflichten betreffen. Zweiter Theil. Aus dem Französischen übersezt von Georg Ludwig Hauth, Religionslehrer in Finstingen (= Fénétrange).. XVI 160 XIX; 192 (1) S., 2 in 1 Bd., marmor. Pp., hs. Rsch., NaT., tls. etw. fleckig, StaV.
Bemerkung:
· "... Adjunkt ist die veraltete Bezeichnung für den Gehilfen eines Beamten. Auch die Assistenten ohne Lehrtätigkeit an Sternwarten, junge Kapläne sowie protestantische Geistliche, die einem Pfarrer als Aushilfe zugeordnet waren, wurden früher als Adjunkt bezeichnet. In der Schweiz ist der Begriff nach wie vor gebräuchlich und bezeichnet einen höheren Angestellten oder Beamten in Stabsfunktion. Adjunkt war bis 1979 in Österreich ein Beamtentitel und wird noch heute in der Försterausbildung (Forstadjunkt) verwendet. In Polen, Schweden und Ungarn ist Adjunkt ein Titel für Lehrkräfte an Hochschulen. ..." = Adlatus = Adjudant [ Rechtswissenschaft Wirtschaftswissenschaft Wirtschaftsgeschichte Institution J 1801 ]