Beschreibung:

Originalbroschur.

Bemerkung:

Einband leicht berieben. - Guerilla Airways Inc. Beförderungsbedingungen: 1. Die Beförderung von Fluggästen und Gepäck auf Grund dieses Flugscheines ¡st nicht an ein bestimmtes Ziel gebunden. Die Wahl der Zielflughäfen sowie der Zwischenlandeflughäfen liegt allein bei der GA. Die Beförderungsbedingungen der GA wechseln in beliebigem Turnus und sind nicht einsehbar. 2. Sofern von den Fluggästen in diesem Flugschein eine Beförderung von Fluggästen und Gepäck durch andere Luftfrachtführer als durch die GA vorgesehen ¡st, so unterliegt die Beförderung nicht den Vertragsund Beförderungsbedingungen, Tarifen und insbesondere Flugzeiten des betreffenden Luftfrachtführers, sondern allein der diesbezüglichen Entscheidung der GA. 3. Die Beförderung durch die GA auf Grund dieses Flugscheins und Gepäckabschnitts oder anderweitiger Vereinbarungen mit anderen Luftfrachtführern und der GA unterliegt in keinem Fall dem Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr in der Fassung vom 12. Oktober 1929 oder diesem Abkommen in der Fassung von Den Haag 1955 (egal welche Fassung auch angewendet wird), das in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust oder Beschädigung von Gepäck definiert. Dieser Hinweis erfolgt auch im Hinblick auf die Bestimmungen 3 und 4 des Abkommens in der Fassung von Den Haag 1955.